Wer sich in der theologischen Ausbildung in der Evangelischen Kirche im Rheinland befindet oder an einem Theologiestudium interessiert ist, wird sie kennen: Ines von Krüchten, Stephanie Bierbaum und Nadine Nürenberg sind die zuständigen Ansprechpartnerinnen im Ausbilungsdezernat der EKiR und somit meist die ersten Anlaufstelle, wenn es um Fragen rund um die Aufnahme auf die Liste der Theologiestudierenden, die Erste oder Zweite Theologische Prüfung, das Vikariat oder den Probedienst geht.

Da melden sich auch mal (oder öfter) aufgeregte Stimmen am Telefon oder beunruhigte Menschen per E-Mail, die Gerüchte gehört haben oder Missverständnisse, die natürlich vorkommen können.
Hier räumen wir mit den derzeit brennendsten Fragen der Studierenden auf:
Liebe Frau von Krüchten, wird das Kirchliche Examen tatsächlich abgeschafft?

Ines von Krüchten: Die Reform des Examens wird diskutiert, das stimmt. Aber es gibt noch keine Entscheidungen zu dem Thema. Konzepte werden dazu im Jahr 2025 vorgelegt (siehe dazu auch unser Interview mit dem Präses der EKiR, Dr. Thorsten Latzel [Hyperlink]).
Aber selbst wenn entschieden wird, dass in Zukunft nur noch die Fakultäten die Erste Theologische Prüfung abnehmen – denn davon sprechen wir hier: Kirchliches Examen oder Fakultätsexamen –, dann wird es immer Übergangsfristen geben. Diese werden in den Schlussbestimmungen der Prüfungsordnungen geregelt und sind rechtlich bindend.
Über Veränderungen wird im halbjährlichen Rundbrief informiert.
Es wird erzählt, dass bald alle Mitarbeiter*innen im LKA in Rente und es noch keine Nachfolger*innen gibt. Die Studierenden haben Sorge, bald keine Ansprechpersonen mehr zu haben. Stimmt das?
Ines von Krüchten: Nein, also dieses Gerücht muss ich wirklich mit einem Lachen unterbinden. Ich bin 57 Jahre alt, da ist noch kein Ruhestand in Sicht. Also ich bin noch mindestens acht Jahre hier für Fragen erreichbar, und auch Herr Prof. Dr. Wander und Herr Dr. Lehnert sind noch bis Ende 2026 im Dienst. Außerdem habe ich hier ja zwei sehr junge Kolleginnen an meiner Seite, die alles übernehmen können.
Stephanie Bierbaum: Grundsätzlich arbeiten wir hier immer im Team, und wir können alle Ihre Fragen beantworten. Ich bin Jahrgang 1996, Nadine Nürenberg Jahrgang 1994. Also, wir bleiben noch eine ganze Weile Ihre Ansprechpartnerinnen, auch wenn sich die Zuständigkeiten natürlich mal ändern können. Per E-Mail an theologische.ausbildung@ekir.de oder per Telefon können Sie uns während der Bürozeiten erreichen, und wir leiten Sie dann entsprechend weiter. 
Kann man auch das Vikariat in der EKiR beginnen, wenn man nicht das Kirchliche Examen gemacht hat? Oder wenn man seinen Abschluss nicht im Gebiet der EKiR gemacht hat?
Ines von Krüchten: Voraussetzung für das Vikariat ist immer der entsprechende Abschluss (universitärer oder kirchlicher Abschluss). Wer einen Magister/ Magistra Theologiae bestanden oder die Erste Theologische Prüfung in einer EKD-Landeskirche erfolgreich abgelegt hat, kann bei uns das Vikariat machen. Daran wird auch eine mögliche Examensreform nichts ändern, selbst wenn ein Bachelor- und Master Studiengang diskutiert wird. Es wird an dem grundständigen Pfarramtsstudiengang festgehalten.
Ebenso können wir Ihnen auch mitteilen, dass die Prüfungsordnungen der verschiedenen Universitäten sehr ähnlich zu unserer Prüfungsordnung ist, lediglich kleine Nuancen können anders sein. Hier beraten wir Sie aber sehr gerne.
Etwas andere Voraussetzungen hat der Master of Theological Studies, der ein Weiterbildungsstudiengang ist und andere Zulassungsordnungen hat. (Darüber kann man sich zum Beispiel bei der Kirchlichen Hochschule Wuppertal informieren [Hyperlink ]).
Verzögert sich denn der Start in das Vikariat, wenn man ein Fakultätsexamen statt einem Kirchlichen Examen gemacht hat? Man hört manchmal, dass man vorher noch ein Kolloquium absolvieren muss.
Ines von Krüchten: Wer die Erste Theologische Prüfung nicht in der Evangelischen Kirche im Rheinland abgelegt hat, wird vor Berufung in den Vorbereitungsdienst zu einem Kolloquium eingeladen. Dadurch verzögert sich aber nicht zwingend der Beginn des Vikariats. Wer sich rechtzeitig für das Vikariat bei uns bewirbt, kann auch in der Regel zum Wunschtermin starten. Die Studierenden, die bei uns die Erste Theologische Prüfung (kirchliches Examen) ablegen, werden von uns an die Bewerbungsfristen für das Vikariat erinnert.
Alle anderen sollten sich frühzeitig mit uns in Verbindung setzen. Für den Start der Ausbildung als Vikar/Vikarin im Oktober erfolgt die Kontaktaufnahme bis spätestens Januar. Für den Ausbildungsbeginn April, setzen Sie sich bitte bis Ende Juli des Vorjahres mit uns in Verbindung.
Auch der Rundbrief informiert, alle diejenigen, die auf der Liste der rheinischen Theologiestudierenden eingetragen sind, über Neuigkeiten zur Ersten Theologischen Prüfung und zum Vikariat.
Nadine Nürenberg: Das Kolloquium organisiere ich dann gemeinsam mit Herrn Dr. Lehnert und Herrn Prof. Dr. Wander und spreche diesen Termin dann mit den Kandidat*innen ab. Der Termin kann unter Umständen auch schon ein paar Monate vor Beginn des Vikariates liegen. In der Einladung steht auch noch einmal, was Sie sich anschauen müssen. Dabei geht es vor allem um Grundkenntnisse über die Evangelische Kirche im Rheinland, die Theologische Erklärung von Barmen und die Publikation „Zeit fürs Wesentliche“.

Manchmal heißt es, es gäbe nicht genug Plätze im Vikariat für alle.
Ines von Krüchten: In den letzten fünf Jahren hat jede*r einen Platz bekommen. Fakt ist, dass es im Seminar für pastorale Ausbildung in Wuppertal, das von den vier Landeskirchen – der Evangelische Kirche im Rheinland, der Evangelischen Kirche von Westfalen, der Evangelisch-reformierten Kirche und der Lippischen Landeskirche – betrieben wird, nur eine begrenzte Anzahl von Plätzen gibt.: pro Halbjahr stehen 22 Plätze zur Verfügung, die unter den vier Landeskirchen aufgeteilt werden. Nicht alle schicken jedes Jahr gleich viele Vikar*innen, daher finden die Kurse immer in unterschiedlichen Konstellationen statt.
Stephanie Bierbaum: Die Zahl derjenigen, die ins Vikariat starten, deckt sich nie mit der Zahl derjenigen, die unmittelbar zuvor die Erste Theologische Prüfung bestehen. Viele möchten auch gar nicht sofort nach den Prüfungen in den kirchlichen Vorbereitungsdienst gehen, sondern sich erst einmal eine Auszeit nehmen. Manche kommen auch ein paar Jahre später wieder auf uns zu, weil sie z.B. erst noch promovieren möchten. Auch da ist es gut, wenn sie mit uns in Kontakt bleiben, damit wir Sie weiterhin über die aktuelle Entwicklung durch den halbjährlichen Rundbrief informieren können.
Ein letztes Gerücht, mit dem Sie vielleicht aufräumen können: Wird das Landeskirchenamt bald umziehen, und wo erreichen wir Sie dann?
Stephanie Bierbaum: „Bald“ ist sicherlich nicht das richtige Wort. Also erstmal erreichen Sie uns weiterhin unter der bekannten Adresse – Hans-Böckler-Straße 7 in 40476 Düsseldorf. Aber auch bei einem möglichen Umzug werden wir voraussichtlich innerhalb von Düsseldorf bleiben.
Im Rundbrief und in den sozialen Netzwerken, werden wir bei einer endgültigen Entscheidung informieren.
Zum Schluss auch an Sie die Frage: Haben Sie ein Lieblingsemoji und einen Lieblingssong?
Nadine Nürenberg: Bei der Musik zum präsenten Arbeiten im Landeskirchenamt haben wir eigentlich kein Mitspracherecht 😉 – Unser Kollege, Herr Herbert Plischke, mit dem ich regelmäßig mein Büro teile, hört viel und gerne Rockmusik, vor allem 70er-Jahre-Rock. Aber mich stört das nicht, allerdings müssen wir dann die Zwischentüren im Büro zu machen (lacht).
Stephanie Bierbaum: Ja, Frau von Krüchten und ich können nicht so gut mit Musik arbeiten, anders als Frau Nürenberg und Herr Plischke, die sich häufig das Büro teilen. Aber wir haben wirklich ein unglaublich gutes Arbeitsverhältnis und ziehen alle an einem Strang. Das Arbeiten macht uns allen sehr viel Spaß. Deswegen landen im internen Chat eigentlich nur eine fröhliches Emoji oder das Daumen-hoch-Emoji. 😊👍

