Frage 1: Im Verlauf des Studiums finden vier Beratungsgespräche statt. Was verbirgt sich dahinter?
Antwort: Gerne verweisen wir hier auf: https://pfarramt.meine.ekir.de/inhalt/obligatorische-beratungsgespraeche/
Frage 2: Auf welche Bekenntnisse wird man in der Evangelischen Kirche im Rheinland ordiniert? Gibt es eine Auswahl – oder ist es gesetzlich geregelt?
Antwort: Die Bekenntnisfrage wird in der Evangelischen Kirche im Rheinland durch das Ordinationsgesetz geregelt. Hier gilt speziell §3 Abs. 2: „Bei der Ordination erfolgt die Verpflichtung auf das Zeugnis der Heiligen Schrift, wie es ausgelegt ist in den drei altkirchlichen Glaubensbekenntnissen, sowie in den lutherischen Bekenntnisschriften unserer Kirche: dem Augsburgerischen Bekenntnis, der Apologie, dem Schmalkaldischen Artikeln, dem Großen und dem Kleinen Katechismus Martin Luthers oder in der reformierten Bekenntnisschrift unserer Kirche – dem Heidelberger Katechismus oder in den reformatorischen Bekenntnisschriften unserer Kirche und wie es aufs Neue bekannt worden ist, in der Theologischen Erklärung der Bekenntnissynode von Barmen.
Das heißt: Zwischen den ersten drei Möglichkeiten kann frei gewählt werden. Die Barmer Theologische Erklärung ist obligatorisch, weil die Evangelische Kirche im Rheinland in der Tradition der Bekennenden Kirche steht und die Präambel der Kirchenordnung unmittelbar an Barmen These I anknüpft.
Frage 3: Wann ist – zeitlich gesehen – der Besuch der Zwischentagung bzw des Examenstages empfehlenswert?
Antwort: Die Teilnahme an der Zwischentagung sollte in dem auf das Modul „Gemeindepraktikum“ folgenden Semester erfolgen. Die Teilnahme am Examenstag sollte ca. 6 bis 12 Monate vor der geplanten Meldung zur Ersten Theologischen Prüfung erfolgen. Die Termine für die Tagungen und die Anmeldefristen haben wir in der Rubrik Termine zusammengestellt. Die Anmeldeformulare gibt es unter Downloads.