Erste Theologische Prüfung

Die Erste Theologische Prüfung schließt das Studium ab und findet zweimal im Jahr statt (Frühjahr und Herbst). Sie ist unterteilt in einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Die schriftliche Prüfung besteht aus der Wissenschaftlichen Hausarbeit und der Praktisch-Theologischen Hausarbeit (Predigtarbeit), welche an der Kirchlichen Hochschule oder der Universität geschrieben werden, und drei Klausurarbeiten, welche beim Theologischen Prüfungsamt der Ev. Kirche im Rheinland anzufertigen sind. Die mündliche Prüfung besteht aus insgesamt fünf mündlichen Prüfungen aus den fünf Hauptdisziplinen, welche ebenfalls beim Theologischen Prüfungsamt abgelegt werden. Prüferinnen bzw. Prüfer sind Professorinnen und Professoren aus Bonn, Mainz und Wuppertal. Die Kandidatinnen und Kandidaten geben in jedem Fach einen Schwerpunkt an, auf den sich die Prüfung bezieht. Außerdem wird das Grundwissen der Disziplin geprüft. Studierende nach der Zwischenprüfung können auf Antrag einmal bei den mündlichen Prüfungen als Zuhörerinnen bzw. Zuhörer zugelassen werden.

Meldung:

Die Meldungen zur Ersten Theologischen Prüfung sollen über die Heimatsuperintendentin bzw. den Heimatsuperintendenten an das Theologische Prüfungsamt der Evangelischen Kirche im Rheinland eingereicht werden. Sie müssen für die Prüfungen im Herbst bis zum 15. Dezember des Vorjahres; für die Prüfungen im Frühjahr bis zum 15. Juni des Vorjahres erfolgen. Maßgeblich für die Einhaltung der Termine ist der Eingangsstempel des Superintendenturbüros. Die zur Meldung einzureichenden Unterlagen sind in der Prüfungsordnung aufgelistet. Nach erfolgter Meldung werden vom Prüfungsamt Vordrucke für die Angabe der Schwerpunkte für die mündlichen Prüfungen verschickt.

Zeitablauf:

Herbsttermin

  • 5. Beratungsgespräch, sechs bis zwölf Monate vor der Meldung
  • Meldung: bis zum 15. Dezember des Vorjahres
  • Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von ca. 4 Wochen
  • Vorläufige Zulassung: Anfang Februar
  • Anfertigung der Klausuren: Anfang Juli
  • Mündliche Prüfungen: Anfang September

Frühjahrstermin

  •  5. Beratungsgespräch, sechs bis zwölf Monate vor der Meldung
  • Meldung: bis zum 15. Juni des Vorjahres
  • Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von ca. 4 Wochen
  • Vorläufige Zulassung: bis Ende Juli
  • Anfertigung der Klausuren: Anfang Januar
  • Mündliche Prüfungen: Anfang März

 

Informationen zum Zuhören bei der Ersten Theologischen Prüfung: Hinweise zum Zuhören bei der Ersten Theologischen Prüfung

Checkliste für den persönlichen Studienverlauf

Prüfungsordnung für die Erste Theologische Prüfung vom 15. Juni 2012 – Stand März 2021