Wer Theologie mit dem Berufsziel Pfarrerin oder Pfarrer studiert, kann auf Antrag auf die Liste der rheinischen Theologiestudierenden aufgenommen werden. Über die Modalitäten für Bewerberinnen und Bewerber informiert das Ausbildungsdezernat sowie alle Superintendentinnen und Superintendenten. In der Regel erfolgt die Aufnahme auf die Liste der Theologiestudierenden der Evangelischen Kirche im Rheinland in den ersten Studiensemestern. Die relativ frühe Aufnahme wird empfohlen, damit die obligatorische studienbegleitenden Maßnahmen ohne zeitlichen Druck durchgeführt werden können und um in den Genuss des Büchergeldes zu kommen. Die Aufnahme begründet keinen Rechtsanspruch auf eine spätere Anstellung. Die Gliedkirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben miteinander verabredet, dass eine Eintragung auf allen Listen der Gliedkirchen ebenso möglich ist wie ein Wechsel während des Studiums. Dazu sollte ein Beratungsgespräch mit dem zuständigen Ausbildungsdezernat geführt werden.
Hinweise zu den obligatorischen Beratungsgesprächen sind hier aufgeführt: Obligatorische Beratungsgespräche
Informationen zum Büchergeld: Büchergeld
Durch die Aufnahme auf die Liste absolviert man zum Schluss das kirchliche Examen – weitere Informationen sind hier aufgeführt: Erste Theologische Prüfung
Hinweise zum Gemeindepraktikum: Gemeindepraktikum
Formular zum Download: